Entsorgung von AKW-Abfällen
In den Artikeln über die AKW-Abfälle wird Minister Albrecht zitiert: Er erhoffe sich eine Versachlichung der Atommüll-Diskussion. Dazu sollte er sich aber an die Fakten halten. Zitate: „Der Freimessungs-Grenzwert von 10 Mikro-Sievert/Jahr’ ist ein Wert, bei dem keinerlei Gesundheitsgefährdung vorliegt. " Fakt ist jedoch:
1. Freigemessener Atommüll strahlt mit Sicherheit physikalisch noch über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte weiter. Freimessung befreit nicht von Radioaktivität. Der Deutsche Ärztetag warnte bereits 2017 vor dieser zusätzlichen, unnötigen und sicher vermeidbaren Strahlenbelastung der Bevölkerung durch das 10-Mikro-Sievert/Jahr-Freimessungskonzept.
2. Beruhigende, ablenkende Vergleiche mit Strahlenbelastungen beim Fliegen hinken heftig und sind daher absolut unzulässig.
3. Denn den äußerst gefährlichen Unterschied macht die Einverleibung / Inkorporation von radioaktiven Substanzen/ Radionukliden: Einverleibte Radionuklide (durch Einatmung von radioaktiven Stäuben oder Verzehr von belastetem Obst und Gemüse) können sehr wohl Krebs, Leukämie und auch genetische Schäden verursachen.
4. Deponien müssten also für alle Ewigkeit 100-prozentig sicher abgedichtet werden, um radioaktive Staub-Entwicklung und Radioaktivität im Sickerwasser zu verhindern. Das ist wegen der Folien-Korrosion unmöglich.
Diese schwere atomare Ewigkeits-Bürde wird also unseren Kindern und den Nachfolge-Generationen aufgelastet - ganz zu schweigen von der bislang ungelösten Endlagerfrage. Die Lösung: Atommüll bleibt, wo er ist, und wird nicht unkontrollierbar übers ganze Land transportiert und verteilt. Einschluss-Sicherung am AKW, wie in Frankreich geplant.
Reinhard Welker,
Dr. Jan Gerhard,
Kathrein Gerhard-Ratschow,
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