Spatenstich am Atomkraftwerk    DLZ vom 25.08.2018
Bau des Abfalllagers Lasma startet Anfang September Von Michaela Reh Brunsbüttel - Das Baufeld auf dem Gelände des Atomkraftwerkes Brunsbüttel wird seit einigen Monaten vorbereitet: Am 6. September ist der offizielle Spatenstich zum Bau des Lagers für schwach-und mittelradioaktive Abfälle (Lasma). Ein weiterer Schritt auf dem Jahrzehnte dauenden Weg zum Rückbau des Meilers. Im Lasma sollen nach Angaben des Betreibers Vattenfall Abfälle aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel und Betriebsabfälle so lange gelagert werden, bis, Schacht Konrad als bundesweites Endlager zur Verfügung steht. Erst im Frühjahr war bekannt geworden, dass sich der Bau des zentralen Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfalle Schacht Konrad bei Salzgitter weiter verzögert. Das Endlager soll jetzt nicht mehr im Jahr 2022, sondern erst 2027 in Betrieb gehen. Das hatte die dem Bundesumwelt-ministerium unterstellte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im März mitgeteilt. Grund für die Verzögerung waren unter anderem Streitigkeiten unter den früher für den Bau Verantwortlichen. Das Endlager Schacht Konrad sollte ursprünglich 1989 in Betrieb genommen werden. Seither sind zahlreiche neu genannte Termine immer wieder geplatzt. Der schwedische Energiekonzern hatte vor diesem Hintergrund im Jahr 2014 den Bau des umstrittenen Abfallzwischenlagers auf dem Gelände des Kernkraftwerks Brunsbüttel’ beantragt. Nur so könne laut Vattenfall der Rückbau des Atommeilers überhaupt geplant werden. In der Region fürchten viele Menschen, dass sich aus dem Lasma ein schleichendes Endlager entwickelt. „Die Bauzeit für das Lager beträgt etwa zwei Jahre", sagt Unternehmenssprecherin Dr. Barbara Meyer-Bukow. In dem 116 Meter langen, 48 Meter breiten und 16 Meter hohen Gebäude sollen etwa zwei Prozent der Abbaumasse des Meilers zwischengelagert werden. Die Wandstärke des Atommülllagers beträgt Meyer-Bukow zufolge 85 Zentimeter. Für die Errichtung des Lasma ist eine Baugenehmigung und für den Betrieb eine Be-triebsgenehmigung erforderlich. Die Baugenehmigung liegt Vattenfall vor. Bei der Errichtung und dem Betrieb des Lasma muss die Umweltverträglichkeit unter die Lupe genommen werden. So sei die Antragstellerin laut Ministerium beispielsweise verpflichtet worden, eine Umweltbaubegleitung einzusetzen, Kompensationsmaßnahmen für neu zu versiegelnde Flächen und den Verlust von Gehölzen umzusetzen. Über die Stilllegung des Kernkraftwerks wird in einem gesonderten Genehmigungsverfahren entschieden. Vattenfall hat die Stilliegung- und Abbaugenehmigung (SAG) beantragt. Diese ist zwingend erforderlich, um mit der Hauptarbeit, der Zerlegung der Reaktordruckbehälter beginnen zu können. Die Genehmigung wird nach Aussagen von Dr. Barbara Meyer-Bukow voraussichtlich bis Ende des Jahres vorliegen. Ein weiterer Baustein im Zuge des Rückbaus ist das Maschinenhaus für Reststoffbearbeitung, das 2017 in Betrieb genommen worden ist. Alles, was sich im Atommeiler befinde, muss durch das Maschinenhaus wandern. Dort werde alles gereinigt, in Stücke zerlegt und getrocknet. Ziel ist es, die Metalle von radioaktiven Stoffen zu befreien. Am Ende sollen laut Vattenfall nur „wenige Prozente radioaktiver Abfall übrig bleiben". Die Stücke, die keine Radioaktivität mehr aufweisen, werden freigegeben und recycelt. Der radioaktive Abfall landet im Lasma.